Brian Wilson (81) ist an Demenz erkrankt. Der als kreative Kopf der Beach Boys bekannte Musiker soll laut Gerichtsdokumenten, die "The Blast" vorliegen, nicht mehr in der Lage sein, sich um sich selbst zu kümmern und seine Krankheit zu behandeln.
Wilsons Frau ist erst vor Kurzem gestorben
Bis vor Kurzem hatte sich Wilsons Frau und langjährige Managerin Melinda Ledbetter um ihren kranken Mann gekümmert. Sie ist im vergangenen Monat im Alter von 77 Jahren gestorben. Melinda hatte Wilson auch durch die psychische Krankheit begleitet, laut "People" nannte er sie seine "Gesundheits-Managerin". Nun wird befürchtet, dass Wilson nicht in der Lage sein wird, "der Verabreichung von Medikamenten einzuwilligen, die für die Pflege und Behandlung von neurokognitiven Störungen (einschließlich Demenz) geeignet sind", wie es in den Dokumenten heißt.
Da in der Patientenverfügung kein Nachfolger für Melinda aufgeführt sei, beantrage das Team von Wilson bei Gericht die Ernennung eines Vormundes. Diesen Job wollen künftig zwei langjährige Vertreter des Musikers übernehmen: LeeAnn Hard ist Wilsons langjährige Business-Managerin, Jean Sievers Wilsons langjähriger Pressesprecher.
In Abstimmung mit Brian, seinen Kindern, Ärzten und Haushälterin
Die Pläne für eine Vormundschaft wurden auf Social Media und der Website des Musikers bestätigt. Dort heißt es, die Entscheidung sei "nach sorgfältiger Überlegung und Beratung zwischen Brian, seinen sieben Kindern, Gloria Ramos und Brians Ärzten (und im Einklang mit den von Brian und Melinda eingeführten familiären Abläufen)" getroffen worden. Ramos ist Wilsons Haushälterin.
Man wolle damit sicherstellen, "dass es im Haushalt und bei Brian und den zu Hause lebenden Kindern zu keinen extremen Veränderungen" kommen würde. Weiter heißt es in dem Statement: "Brian wird die Zeit mit seiner Familie und seinen Freunden genießen, weiterhin an aktuellen Projekten arbeiten und an allen Aktivitäten seiner Wahl teilnehmen können."
Eine Gerichtsanhörung zu Wilsons Vormundschaft ist für den 26. April 2024 angesetzt.