Das Urteil im Strafprozess gegen Arafat Abou-Chaker (47) ist nach rund dreieinhalb Jahren Verhandlung gefällt worden. Der Berliner Clan-Chef und Ex-Manager von Rapper Bushido (45) kommt dabei laut übereinstimmenden Medienberichten mit einem milden Urteil davon und wurde in weiten Teilen von den erhobenen Vorwürfen freigesprochen. Das Landgericht Berlin stellte lediglich fest, dass Abou-Chaker in 13 Fällen unerlaubte Tonbandaufnahmen anfertigen ließ. Dafür brummte es ihm eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von jeweils 900 Euro auf, insgesamt also 81.000 Euro.
Von den Hauptvorwürfen, die ihm eine lange Haftstrafe hätten bescheren können, wurde er hingegen freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass Abou-Chaker seinen ehemaligen Geschäftspartner Bushido zur Zahlung von millionenschweren Beträgen erpressen wollte. Für den Zeitraum zwischen dem 15. Januar und dem 31. Januar 2019, in dem Abou-Chaker wegen der sich nicht bestätigten Vorwürfe sogar in Untersuchungshaft saß, bekommt er nun außerdem eine Haftentschädigung ausbezahlt.
Richter folgen der Argumentation der Verteidigung
Damit folgten die Richter in ganzer Linie den Forderungen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft forderte zuvor eine Haftstrafe für Abou-Chaker in Höhe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche. Auch seine mitangeklagten Brüder wurden in den entscheidenden Punkten freigesprochen, einer der drei erhält ebenso eine Haftentschädigung.
Der Prozess lief bereits seit dem 17. August 2020. Bushido selbst sagte an insgesamt 25 Verhandlungstagen aus, seine Frau Anna-Maria Ferchichi (42) an fünf Tagen. Nachdem die Vorwürfe erhoben wurden, stand Bushido lange Zeit sogar unter Polizeischutz. Mittlerweile lebt er mit seiner Familie in Dubai. Im Kern ging es bei dem Prozess um die in die Brüche gegangene Geschäftsbeziehung zwischen dem Rapper und dem Clan-Chef im Jahr 2018.
Lange Jahre war Abou-Chaker zuvor dessen Manager, bis Bushido aus den Verträgen aussteigen wollte. In der Folge soll es laut Darstellung von Bushido zu einer massiven Eskalation gekommen sein, nach denen der Musiker seinem Ex-Partner unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorwarf. Die Staatsanwaltschaft brachte später die Vorwürfe vor Gericht zur Anklage.