Diese Kinder-Vornamen haben deutsche Standesämter nicht erlaubt!

Es gibt Vornamen, die deutsche Standesämter ablehnen, weil sie aufgrund ihrer Lächerlichkeit oder Anstößigkeit das Kindeswohl ernsthaft gefährden können. Zwar meinen die Eltern, dass sie damit ihren Neugeborenen eine Freude machen, doch kann das Kind später ernsthaft unter den Witzen seiner Mitmenschen leiden. Wir stellen euch die Top 14 vor.

Diese Kinder-Vornamen haben deutsche Standesämter nicht erlaubt!
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Diese Kinder-Vornamen haben deutsche Standesämter nicht erlaubt!

Unterschiedliche wissenschaftliche Studien zeigen, dass der Vorname maßgeblich einen Einfluss darauf hat, wie das Leben einer Person und gar ihrem Lohn bei der Arbeit beeinflusst. Manche Vornamen liegen 2018 vol im Trend, andere sind total peinlich, und manche sogar von den Behörden verboten.

Es ist tatsächlich schwer vorstellbar, dass uns jemand ganz seriös gegenüber tritt und sich als Gastritis vorstellt, oder bei Kontrolle der Anwesenheit durch Lehrer oder Professor auf die Frage, ob Bierstübl da ist, mit "ja" antwortet.

Bei der Vergabe von Vornamen kommen die Eltern nicht an einer Prüfung durch das Standesamt vorbei. Dieses orientiert sich am Internationalen Handbuch für Vornamen. Ist darin ein Vorname nicht aufgelistet, wird dieser vom Standesamt geprüft, sieht das Standesamt in einem extravaganten Namen wie bei "Nelkenheini" das Kindeswohl gefährdet, so wird der Vorname nicht zugelassen.

Doch nicht alle ausgefallenen Vornamen werden von den Standesämtern in Deutschland abgelehnt. Zu den in Deutschland zugelassenen und sehr ausgefallenen Vornamen gehören:

Pepsi-Carola

Pumuckl

Winnetou

Matt-Eagle

Popo

November

Alemmania

Blaubeere

Pfefferminza

Milka

Rapunzel

Ikea

Tarzan

Apple

Siebenstern

Schneewittchen

Noch ausgefallenere Vornamen wurden vom Standesamt jedoch nicht genehmigt. Diese findest du in unserer Galerie.

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