Nach einem Besuch auf dem Münchner Oktoberfest fiel Jens Lehmann (54) mit „auffälligem Fahrverhalten“ der Polizei auf. Es war nach Mitternacht, als die Polizei bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle in der Münchner Innenstadt nahe des Wiesn-Geländes auf ihn aufmerksam wurde. Was dann folgte, hat möglicherweise für den 54-Jährigen gravierende Konsequenzen: Deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang ließen auf mehr als nur ein paar Wiesn-Biere schließen. Ein Atem-Alkoholtest brachte keine verwertbaren Ergebnisse, was den Verdacht erhärtete, dass Lehmann mehr als nur ein wenig getrunken hatte. Nicht ungewöhnlich offenbar für Fußball-Stars.
Jens Lehmann: Betrunken von Polizei gestoppt
„Herr Lehmann zeigte deutliche Anzeichen von Alkohol, weshalb eine Blutentnahme angeordnet und sein Führerschein sichergestellt wurde“, bestätigte Staatsanwältin Juliane Grotz. Das Ergebnis der Blutuntersuchung steht noch aus, doch die Polizei ermittelt nun wegen Trunkenheit am Steuer.
Für Jens Lehmann ist dies nicht der erste Konflikt mit dem Gesetz. Bereits in der Vergangenheit hatte der Ex-Profi-Fußballer immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt – ob wegen Verkehrsrüpeleien, Beleidigungen oder gar einem kuriosen „Kettensägen-Vorfall“, bei dem er einen Dachbalken seines Nachbarn zersägte, um einen besseren Blick auf den Starnberger See zu haben.
Ein weiteres Kapitel in Lehmanns langer Aktenliste
Auch im aktuellen Fall drohen ihm schwere Konsequenzen. Im Gespräch mit BILD vermutet Verkehrsanwalt Arndt Kempgens, dass Lehmann eine empfindliche Geldstrafe und der Verlust seiner Fahrerlaubnis blühen könnte. Sollte das Bluttestergebnis einen Promillewert von 1,6 oder mehr zeigen, wäre sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), der sogenannte „Idiotentest“, fällig.
Die finanziellen Folgen könnten für den ehemaligen Nationaltorwart ebenso schwerwiegend sein. Sollte sich der Verdacht auf Trunkenheit am Steuer bestätigen, droht ihm eine Geldstrafe, die auf Basis seines Einkommens berechnet wird. Schon im Zusammenhang mit dem „Kettensägen-Prozess“ hatte das Amtsgericht Starnberg ein monatliches Nettoeinkommen von 60.000 Euro bei Lehmann zugrunde gelegt. Basierend auf dieser Annahme könnte eine Strafe von bis zu 120.000 Euro fällig werden – und das ist nicht die einzige juristische Hürde, die Lehmann bevorsteht.
Bis zu 120.000 Euro Geldbuße möglich!
Am kommenden Freitag steht der 54-Jährige erneut vor Gericht, diesmal wegen seiner Berufung gegen das Urteil im „Kettensägen-Prozess“, bei dem er zu einer Strafe von 420.000 Euro verurteilt wurde. Der Prozess vor dem Landgericht München II wird für den ehemaligen Nationalkeeper zu einer entscheidenden Auseinandersetzung.
Während Jens Lehmann auf dem Spielfeld als Ruhepol und sicherer Rückhalt galt, zeigt sich abseits des Platzes eine andere Seite. Immer wieder gerät der einstige Torwart der deutschen Nationalmannschaft mit dem Gesetz in Konflikt. Ob Verkehrsrüpeleien, das Umgehen von Parkgebühren oder eben der skurrile „Kettensägen-Vorfall“ – Lehmanns Akten füllen sich. Der jüngste Vorfall nach seinem Wiesn-Besuch reiht sich nahtlos in diese Liste ein.
Wie es mit dem einstigen Torhüter weitergeht und welche Konsequenzen die Ermittlungen haben werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass Jens Lehmann in den kommenden Tagen nicht nur mit den Nachwirkungen seiner Wiesn-Biere, sondern auch mit der Justiz zu kämpfen haben wird.
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Verwendete Quellen:
Sueddeutsche.de: Polizeikontrolle zum Oktoberfest: Jens Lehmann betrunken im Auto erwischt
Bild.de: Fußball-Star nach Oktoberfest von Polizei gestoppt: Suff-Fahrt! Lehmann drohen 120 000 Euro Strafe