Es geht um einen heiklen Fall: Laut Bild ist die Frau als Zeugin geladen. Der Fußballprofi steht aktuell vor dem Richter, da er seiner Ex-Freundin Sherin S. angeblich körperliche Gewalt angetan haben soll. Wegen der Filmaufnahmen durch das Sicherheitspersonal am zweiten Verhandlungstag hat die Staatsanwaltschaft nun auch gegen dieses Ermittlungen einleitet. Ein Behördensprecher teilt nach Mitteilung der Bild folgendes mit:
Wir haben hier ein Verfahren wegen des Verdachtes der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gemäß Paragraf 201a Strafgesetzbuch eingeleitet.
Hat Boateng die Aufnahmen beauftragt?
Wie Bild weiter berichtet, äußern sich Boatengs Anwälte auf Nachfrage zu dem Vorfall. Der Verteidiger Nathan Gelbart teile mit, dass sein Mandant keinen Einfluss auf das Auftreten der Security habe. Er wird zitiert mit den Worten:
Die […] konkrete Art und Weise der Durchführung des Einsatzes vor Ort liegt allein im Ermessen der Sicherheitsfirma.
Zuvor wurde bereits berichtet, dass die Leibwächter eine sogenannte "Objektabklärung" durchgeführt hätten. Sie betonten dabei stets, dass die Zeugin nicht bewusst gefilmt worden sei – und damit auch nicht unter Druck gesetzt worden.
Der Strafverteidiger Felix Haug erklärt in einem Gespräch mit der Bild, ob oder wie sich der Vorfall negativ auf den laufenden Prozess auswirken könne:
Erst bei sicherer Kenntnis, dass Boateng in den Vorgang involviert war, kann das zu Lasten des Angeklagten gewürdigt werden.
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