Etwa vier bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl starten die politischen Parteien laut bundestag.de ihren Wahlkampf. Das Hauptziel besteht darin, nicht nur die treuen Wähler:innen zu aktivieren, sondern auch eine möglichst große Anzahl an Unentschlossenen zu gewinnen.
Wahlkampf mit Plakaten
Neben Wahlplakaten und öffentlichen Auftritten ihrer Kandidat:innen in den Wahlkreisen setzen die Parteien natürlich auch auf das Internet, andere Medien und das Fernsehen, so bundestag.de weiter. Markus Söder geht auch schon mal zu McDonald's. Vor allem für das Anbringen von Plakaten gibt es allerdings strenge Regelungen. Die CDU hat dies offenbar nicht gewusst oder ignoriert.
Zu Beginn der intensiven Phase des Bundestagswahlkampfes hat die Partei in Jarmen ein großes Plakat mit dem Bild ihres Direktkandidaten Philipp Amthor, der übrigens aus einfachen Verhältnissen stammt, angebracht. Allerdings darf das dort nicht verweilen und muss wieder weg.
Kleiner Ort verbietet große Plakate
Der Grund dafür ist ein Beschluss der Stadtverwaltung vom 3. Dezember 2024. Dieser sagt eindeutig, dass derartig große Werbetafeln in der 2850 Einwohner zählenden Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald nicht mehr aufgestellt werden dürfen, so die Berliner Morgenpost.
Der stellvertretende Bürgermeisterund Ordnungsamtsleiter, Thomas Lüthke, hat dem Medienbericht nach alle Parteien informiert – der Marktplatz sei für Großflächenplakate einfach zu klein. Die Information an die Parteien ist am 2. Januar dieses Jahres rausgegangen. Laut Berliner Morgenpost geht man anscheinend von einem Überschneiden der Kenntnisnahme der Beschlusses und dem Anbringen des Plakats aus.
Bürgermeister André Werner findet allerdings etwas deutlichere Worte, indem er dem Nordkurier gegenüber äußert:
Das ist mit uns nicht abgesprochen, wir haben das nicht genehmigt. So darf das nicht laufen. Andere Parteien fragen doch auch. Schließlich ist das eine Sondernutzung. [...] Das muss da wieder weg.
Auch andere Parteien scheinen es mit den Regeln bezüglich der Plakate im öffentlichen Raum nicht ganz so genau zu nehmen. In Frankfurt beispielsweise sind diese im Jahr 2023 nicht fristgerecht wieder entfernt worden – von keiner einzigen Partei. Fristgerecht bedeutet in diesem Zusammenhang laut Frankfurter Neue Presse, dass nach einer Karenzzeit von 14 Tagen eigentlich die Sondernutzungserlaubnis des Frankfurter Amts für Straßenbau und Erschließung abgelaufen ist.
Was Philipp Amthor, der seit längerem in einer festen Beziehung ist, zu der Sache mit dem Großplakat sagt, ist nicht bekannt. Da man davon ausgehen kann, dass die CDU dies adäquat ersetzen wird, wird dieser Zwischenfall in Jarmen wahrscheinlich keine negativen Auswirkungen auf den Wahlkampf haben.
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Verwendete Quellen:
bundestag.de: Wahlkampf
Frankfurter Neue Presse: Wahlkampf jetzt Ordnungswidrigkeit: Was Parteien für noch hängende Plakate blechen müssen
MSN.com: Amthor-Plakat sorgt für Eklat: „Das muss da wieder weg“