Ins Gefängnis muss er nicht - dafür ist Jens Lehmann (54) zu einer hohen Geldstrafe von 420.000 Euro verurteilt worden.
Am Freitag verhängte das Amtsgericht Starnberg gegen den ehemaligen Fußball-Nationaltorwart 210 Tagessätze zu je 2.000 Euro wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs.
Der Kettensägen-Vorfall
In dem Prozess ging es unter anderem um einen Nachbarschaftsstreit, der bizarre Ausmaße angenommen hatte. So soll Lehmann die Dachbalken in der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge angesägt haben. Kurz zuvor war auch die Stromversorgung der Überwachungskamera gekappt worden - diese lief allerdings im Batteriebetrieb weiter und zeichnete Lehmann auf.
Der Ex-Sportler hatte zugegeben, mit der Kettensäge die Garage betreten zu haben, mehr allerdings nicht. Laut Staatsanwalt wollte Lehmann seinem Nachbarn "schlicht und ergreifend eins auswischen".
Polizisten-Beleidigung und Prellung einer Parkgebühr
Zwei weitere Vergehen wurden dem "arbeitslosen Fußball-Trainer", wie Lehmann sich selbst vor Gericht bezeichnete, zudem vorgeworfen: Beleidigung zweier Polizisten und die Prellung einer Parkgebühr. Insgesamt sah die Staatsanwaltschaft bei Lehmann eine hohe kriminelle Energie und hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und drei Monatsgehälter Lehmanns gefordert.
Lehmann warf der Staatsanwaltschaft dagegen Rufmord vor. Sein Anwalt sagte in seinem Plädoyer: "Die Staatsanwaltschaft schießt mit Kanonen auf Spatzen." Richterin Tanja Walter sah das anders. Sie sagte laut "Zeit", Lehmann hätte sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, sei jedoch Täter.