Der Bundesgerichtshof nimmt am heutigen Donnerstag die Instagram-Accounts von Cathy und Co. unter die Lupe, und prüft, ob der Vorwurf des Verbands Sozialer Wettbewerb stimmt.
Ratlose Influencer:innen
Dieser unterstellt der Spielerfrau, verbotene Schleichwerbung zu machen, und fordert die Unterlassung dieser sowie Abmahnungskosten für die Frauen.
Mittlerweile wissen Cathy Hummels und viele andere Internet-Bekanntschaften schon gar nicht mehr, wie sie sich dem Gesetz entsprechend auf Instagram zu verhalten haben. Cathy Hummels selbst findet:
Es ist genauso wichtig, dass man auch seine freie Meinung noch entfalten kann.
Kennzeichnungen nicht vergessen
Sie selbst weiß, dass sie die Produkte, welche sie aus eigener Tasche bezahlt und deshalb auch keine Gegenleistungen bekommt hat, ohne den Werbe-Tag auf ihrem Social Media präsentieren kann.
Sollten die Infuencer:innen jedoch Geld für das Produkt bekommen, müssen diese dementsprechend mit dem Wort "Werbung" gekennzeichnet werden. So verständlich, so gut.
Auch privat könnte es besser laufen
Trotzdem verdächtigt der Wettbewerbsverband Cathy, dies nicht getan zu haben. Bereits im letzten Jahr muss sie sich wegen desselben Vorwurfs vor dem Münchener Oberlandesgericht verantworten.
Zu ihrem Glück siegt die 33-Jährige letztes Jahr vor Gericht, weshalb es umso frustrierender ist, erneut den gleichen Vorwurf unterstellt zu bekommen. Ob Ehemann Mats es ihr gleich tut und ihr in dieser schweren Zeit ebenfalls beisteht wie sie ihm während der EM?
Denn aktuell soll es schon wieder zwischen den beiden kriseln. So richtig möchte sich die Spielerfrau nicht dazu äußern. Arme Cathy!