2011 versetzte Anders Behring Breivik die Welt in einen Schockzustand: Er hatte zuerst eine Autobombe gezündet und anschließend knapp 70 Menschen in Norwegen erschossen. Jetzt beantragt er erneut eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis.
Attentat und Massenmord in Norwegen: Anders Behring Breivik sitzt im Gefängnis
Am 22. Juli 2011 wurde Anders Behring Breivik durch seine Schreckenstaten weltweit berühmt: Der heute 45-Jährige hatte zunächst eine Autobombe gezündet. Diese riss im Osloer Regierungsviertel acht Menschen in den Tod. Anschließend erschoss er auf der Insel Utøya weitere 69 Menschen, überwiegend Jugendliche, die dort an einem Feriencamp teilnahmen.
Für diese Taten wurde er mit zur norwegischen Höchststrafe verurteilt: 21 Jahre Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren. Das heißt einerseits, dass die Verwahrungsdauer auch – im Gegensatz zu normalen Haftstrafen – nach den 21 Jahren verlängert werden kann, wenn Breivik weiterhin als gefährlich eingestuft wird.
Mindesthaftzeit abgelaufen: Er beantragt erneut eine vorzeitige Entlassung
Andererseits bedeutet die Mindesthaftzeit aber auch, dass der Gefangene – in diesem Fall also der damals 32-jährige Massenmörder – nach Ablauf dieser Mindestzeit einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann. Und das im Falle einer Ablehnung sogar mehrmals.
2022 hatte Breivik, der 2012 verurteilt worden war, erstmals einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt. Dieser war jedoch abgelehnt worden. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Richter waren davon überzeugt, dass der Häftling weniger gefährlich sei oder sich an seinen rechtsradikalen und islamophoben Ansichten etwas geändert hätte.
Nun hat Breivik, der sich jetzt Fjotolf Hansen nennt, erneut einen Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung gestellt. Neu ist diesmal, dass externe psychologische Gutachter den Fall untersucht und ein Gutachten darüber erstellt haben, ob Breivik als psychisch krank bzw. unzurechnungsfähig einzustufen sei.
Verhandlungen abgeschlossen – Urteil steht noch aus
Ihren 100-seitigen Bericht hatten die Experten dem Gericht vorgelegt, die Verhandlungen fanden vom 19. bis 21. November 2024 statt. Ein Urteil steht noch aus, es gitl aber als wahrscheinlich, dass das Ersuchen abgelehnt wird.
Laut Gutachten sei der verurteilte Attentäter nicht als unzurechnungsfähig oder psychisch krank einzustufen. Und auch die Staatsanwaltschaft hatte sich von Anfang an gegen eine vorzeitige Freilassung ausgesprochen:
Nach eindeutiger Auffassung der Staatsanwaltschaft sollte dem Antrag nicht Folge geleistet werden. Es gibt im Land Norwegen keinen Täter, der solch schwerwiegende Taten begangen hat. Auch nicht rückblickend in der Zeit.
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Verwendete Quellen:
Berliner Tagesspiegel: Verurteilter Rechtsterrorist in Norwegen: Staatsanwältin klar gegen Haftentlassung von Breivik
Zeit: Terroranschlag auf Utøya: Norwegischer Massenmörder Breivik laut Gutachten nicht psychisch krank