Die Ehe von Charlène und ihrem Mann Albert wackelt gewaltig. Schon im letzten Jahren machen Trennungsgerüchte die Runde, als die Fürstin aufgrund einer HNO-Erkrankung in Südafrika ist.
Details veröffentlicht
Viele fragen sich, ob sie in ihrer Heimat bleiben will und ob sie gar nicht mehr nach Monaco zurückkehrt. Auch Alberts Verhalten wird kritisch beleuchtet, denn er besucht seine kranke Frau nur zwei Mal in all den Monaten.
Gegen Ende letzter Woche berichtet das französische Promi-Magazin Voici über den Ehevertrag des Fürstenpaares. Dabei kommen mehrere Details ans Licht, unter anderem, dass Charlène angeblich in die Schweiz ziehen will und dass sie das Sorgerecht für ihre Kinder verliert, sollten sie und Fürst Albert sich scheiden lassen.
Caroline-Klausel im Ehevertrag
Jetzt taucht eine weitere Information auf, denn auch Alberts Schwester Caroline, die nebenbei bemerkt alles andere als ein Fan von ihrer Schwägerin ist, soll in dem Ehevertrag ihres Bruders vorkommen.
Wie die Voici berichtet, soll es eine Klausel im Ehevertrag geben, in der steht, dass Charlène ihre verhasste Schwägerin nie wiedersehen will. Schon lange haben die beiden Frauen ein schlechtes Verhältnis.
Eine wichtige Rolle im monegassischen Fürstenhaus
Es wird gemunkelt, dass Caroline der ehemaligen Profi-Schwimmerin das Leben im Palast erschwert haben soll, wodurch Charlène nie ihren Platz als Fürstin finden konnte. Auch die Monegassen finden, dass die Fürstin sehr distanziert dem Volk gegenüber auftritt und selten glücklich wirkt.
Nach dem Tod von Fürstin Grazia Patrizia soll Tochter Caroline die Strippen gezogen haben, während Fürst Albert seinem Image als Party-Prinz alle Ehre macht. Laut der Erbfolge wird immer der erste Sohn der Nachfolger, und so kann Caroline die Geschicke nur aus dem Hintergrund heraus lenken.
Caroline immer öfter zu sehen
Als Charlène letztes Jahr so schwer krank ist, stellt sich Caroline wieder mehr in den Vordergrund und erscheint bei öffentlichen Veranstaltungen mit Charlènes Zwillingen Jacques und Gabriella.
Dass sie sich jetzt so in den Vordergrund drängt, scheint einen gewissen Zweck zu erfüllen. Laut dem Ehevertrag würde Caroline Interimsfürstin werden, sollte Albert sterben, solange sein Sohn noch minderjährig ist. Charlène als Ex-Frau von Fürst Albert II. hätte hingegen keine Ansprüche auf den monegassischen Thron - und vermutlich auch gar kein Interesse daran.
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