Seit einigen Monaten wagt die 17-jährige Leni Klum ihre ersten Schritte in der Modewelt und die sehen schon ziemlich sicher aus. Im Januar feiert sie bereits ihr Laufsteg-Debut und posiert selbstbewusst mit Mama Heidi für das Cover der deutschen Vogue.
Opa Klum ist scharf aufs Geld
Obwohl er zu Beginn selbst noch Zweifel an Lenis Modelkarriere hatte, ruft ihr Erfolg nun Opa Günther auf den Plan, der jahrelang auch Heidis Manager war und sich kurzer Hand die Markenrechte für den Namen Leni Klum sichert. Auf Instagram postet der 75-Jährige ein Foto von der Eintragungsurkunde.
Damit liegen sämtliche Markenrechte für Leni-Klum-Produkte aus den Bereichen wie Kosmetik, Mode, Schmuck etc. bei Opa Günther. Das passt der stolzen Mama Heidi gar nicht, die ihm umgehend ihre Anwälte auf den Hals hetzt und mit einem Nichtigkeitsantrag reagiert.
Die Namensrechte liegen bei ihm und "nirgendwo anders"
Die Reaktion seiner Tochter ist für Günther Klum völlig unerklärlich. "Warum das denn?" schreibt er auf Instagram zu einem Foto ihres Antrags. Er habe sich schon immer um die Namensrechte seiner Familie gekümmert.
Doch das war vielleicht, bevor sich das einst unzertrennliche Papa-Tochter-Gespann zerstritten hat. Mittlerweile hat sich Heidi nämlich von ihrem Vater emanzipiert und ihre eigene Firma HK Germany GmbH gegründet, mit der sie sich natürlich selbst die Rechte am Namen ihrer Tochter Leni sichern will.
Muss Opa Günther jetzt in den Knast?
Sollte die Eintragungsurkunde tatsächlich wegen nicht zustehender Namensrechte Dritte, in dem Fall Leni Klum, als ungültig erklärt werden, droht Günther Klum eine Unterlassungsverfügung.
Diese kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder einer sechsmonatigen Haftstrafe durchgesetzt werden.