Der Rosenkrieg zwischen dem ehemaligen König Juan Carlos von Spanien und seiner Ex-Geliebten Corinna zu Sayn-Wittgenstein geht in die nächste Runde.
Die 57-Jährige wirft dem ehemaligen Monarchen vor, sie nach der gemeinsamen 5-jährigen Affäre bedroht, ausspioniert und belästigt zu haben.
Gilt hier noch seine Immunität?
Eine Klage, die vor dem britischen Zivilgericht zu einer Aufhebung der Immunität von Juan Carlos führen könnte.
Doch genau auf diese beruft sich der Ex-Monarch nun im Prozess. Demnach müssten sämtliche Anschuldigungen gegen ihn vor dem Obersten Gerichtshof in Spanien erhoben werden.
Weil Juan Carlos von 1975 bis zu seiner Abdankung im Jahr 2014 noch spanisches Staatsoberhaupt war, ist das englische Gericht laut Juan Carlos Anwalt gar nicht für den Fall zuständig:
Aufgrund seiner verfassungsmäßigen Stellung ist er nur der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs von Spanien unterworfen.
Die Anwälte der Klägerin wenden jedoch ein, dass Juan Carlos seinen Status als Staatsoberhaupt und damit verbunden auch seine Immunität mit dem Abdanken im Jahr 2014 abgelegt habe.
Ein König vor Gericht
Ein Urteil in diesem Fall wird so schnell nicht erwartet. Doch es ist nicht das erste Mal, dass Juan Carlos Alfonso Victor Maria De Borbon y Borbon negativ auffällt.
Immer wieder ist der ehemalige Monarch in Skandale verwickelt und bereitet der spanischen Krone damit einiges an Kopfzerbrechen.
Unter anderem geht es um Geldwäsche-Vorwürfe, in die übrigens auch Corinna zu Sayn-Wittgenstein verwickelt sein soll. Diese Anschuldigungen streiten beide jedoch vehement ab.