Eine dritte Frau hat Sean "Diddy" Combs (54) offenbar wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs von vor etwa 30 Jahren beschuldigt. Das berichtet das "People"-Magazin unter Berufung auf eine Klage, die demnach am Donnerstag beim Obersten Gerichtshof von New York eingereicht wurde. Der Musiker streitet alle Vorwürfe ab.
Zweite Klage kurz zuvor
Kurz zuvor hatten US-Medien berichtet, dass der unter Pseudonymen wie Diddy, Puff Daddy oder P. Diddy bekannte Rapper nach den Anschuldigungen seiner Ex-Freundin Casandra "Cassie" Ventura (37) sich den Vorwürfen einer zweiten Frau stellen muss. Auch sie hat den Berichten zufolge Klage gegen Combs eingereicht.
Bei dem Fall handelt es sich nach Berichten von CNN um die Gerichtsklage einer Frau, die ihm vorwirft, sie im Januar 1991 absichtlich unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht zu haben. Die Frau sei seinerzeit Studentin der Syracuse University in New York gewesen und habe zuvor in einigen seiner Musikvideos mitgewirkt.
In der Klageschrift nimmt die Frau direkten Bezug auf die vorangegangene Klage von Combs' Ex-Freundin Cassie Ventura, die schließlich bereits einen Tag später "einvernehmlich" beigelegt wurde. Darin heißt es: "Es war die Einreichung der Klage wegen seines Missbrauchs von Cassie Ventura am 16. November 2023, die sie dazu zwang, sich seinem Angriff erneut zu stellen."
Außergerichtlicher Vergleich zwischen Sean Combs und Cassie Ventura
Combs und Ventura hatten sich auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt - nur wenige Stunden nachdem die Sängerin eine Zivilklage wegen Missbrauchs, Vergewaltigung und Körperverletzung vor dem Bundesgericht in New York eingereicht hatte.
Zu den neuen Vorwürfen erklärte das Team von Combs dem "People"-Magazin zufolge nun: "Es handelt sich hierbei um erfundene Anschuldigungen, in denen fälschlicherweise ein Fehlverhalten von vor über 30 Jahren behauptet" werde. "Das ist nichts anderes als Geldgier." Weiter heißt es in dem Statement: "Aufgrund des Ruhms und Erfolgs von Herrn Combs ist er ein leichtes Ziel für anonyme Ankläger, die ohne Gewissen oder Konsequenzen für einen finanziellen Vorteil lügen."