Ed Sheeran (32) hat nicht abgekupfert. Eine siebenköpfige Jury in Manhattan kam nach rund dreistündigen Beratungen zu dem einstimmigen Entschluss, dass der britische Superstar sich für seinen 2014 erschienenen Song "Thinking Out Loud" nicht bei Marvin Gayes (1939-1984) Hit "Let's Get It On" von 1973 bedient hat. Ihm wurde vorgeworfen, Elemente des Liedes übernommen zu haben.
"Ich fühle, dass die Wahrheit gehört und geglaubt wurde", erklärte Sheeran nach dem Sieg vor Gericht dem US-Magazin "People". Zudem sagte er in Richtung der Gegenseite: "Es ist schön, dass wir nun beide mit unserem Leben fortfahren können, aber es ist traurig, dass es dazu kommen musste."
Die Klage war von Structured Asset Sales eingereicht worden, die 2018 ein Drittel der Anteile an dem Song von der Familie von Gayes Co-Songwriter Ed Townsend (1929-2003) erworben hatten. Erstmals wurde Sheeran 2016 von Townsends Familie direkt wegen des Liedes verklagt. Im darauffolgenden Jahr wurde der Fall abgewiesen, bevor er 2018 wieder aufgerollt wurde. In der Folge hatte ein Bundesrichter in Manhattan entschieden, dass ein Geschworenengericht erforderlich sei, um den Urheberrechtsfall zu klären.
Es hätte Ed Sheerans Karriereende sein können
Sheeran hatte zuvor in dem Prozess durchblicken lassen, dass er womöglich seine Karriere beenden könnte, wäre entschieden worden, dass sein Lied "Let's Get It On" zu ähnlich sei. Falls dies passiere, werde er aufhören, hatte Sheeran laut "People" vor Gericht gesagt. Und weiter: "Ich finde es wirklich beleidigend. Ich arbeite wirklich hart, um dort zu sein, wo ich bin."